Verkauf von virtuellen Gütern

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Unter dem Verkauf von virtuellen Gütern versteht man den Verkauf von Gegenständen, Gold, Helden, Legendenpunkten etc. gegen (Real-)Geld.

In § 7.2 der AGB heißt es zu dieser Regel:

Es ist dem Nutzer untersagt, sein Kennwort, Spielerfiguren (Helden), die Spielwährungen und Rohstoffe des Spiels ("Gold" u. ä.), Ausrüstung oder andere virtuelle Güter gegen Bezahlung mit einer realen Währung oder einem geldwerten Vorteil weiterzugeben. Der Nutzer darf für keine Handlung im Spiel und für keine Beiträge in den Foren oder anderen Kommunikationssystemen des Spiels eine Bezahlung in einer realen Währung oder in Form eines geldwerten Vorteils verlangen oder entgegennehmen. Unzulässig ist insbesondere das Einbinden von Werbegrafiken in die Beiträge und das Einstellen virtueller Güter in Online-Auktionssysteme.


Strafe

Die Standardstrafe beträgt 30% Erfahrungsabzug und das Löschen der drei höchsten Orden. Die veräußerten oder zum Verkauf angebotenen Güter werden dabei eingezogen. Dies gilt sowohl für Verkäufer als auch Käufer.

Die Mindeststrafe beträgt 10% Erfahrungspunktabzug und Löschen des höchsten Ordens.


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